Allgemeines Verwaltungsrecht

Die allgemeinen Grundsätze des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns spielen im Rechtsalltag der Verwaltung eine grosse Rolle und sind trotz unterschiedlichen Gesetzgebungen in allen Kantonen recht gleichförmig ausgestaltet. Mit der Kenntnis der kantonalen Rechtssprechung ermöglicht das uns, in allen Rechtsbereichen Entscheide vorzubereiten, zu beurteilen oder durch Rechtsmittelverfahren überprüfen zu lassen.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung bei der Vorbereitung und der Formulierung von Entscheiden
  • Die rechtliche Beurteilung von Bewilligungen und Konzessionen
  • Führung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren
  • Überprüfung von kommunalen Erlassentwürfen